MSc Physische Geographie

Bewerbung/Zulassung

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Zulassungsvoraussetzung

Zulassungsvoraussetzung für den MSc Physische Geographie ist ein grundständiger Studienabschluss in Geographie oder Physischer Geographie. Ebenso können thematisch vergleichbare in- und ausländische Abschlüsse benachbarter Studienfächer (z.B. Geowissenschaften, Biologie, Hydrologie, Bodenkunde, Landschaftsökologie) ggf. nach einer Eignungsprüfung oder mit Auflagen anerkannt werden. Gerne können Sie die Studiengangskoordinatorin Dr. Irene Marzolff für eine individuelle Beratung kontaktieren.

 

Voraussetzung zur Zulassung ist ein Eignungsgrad von mindestens 2,5. Der Eignungsgrad berechnet sich zu 70% aus der Bewertung Ihres Bachelorabschlusses und zu 30% aus der Bewertung Ihres Motivationsschreibens durch den Prüfungsausschuss. Ergänzend zu Ihrer Bachelor-Abschlussnote haben Sie im Motivationsschreiben die Gelegenheit, sich der Prüfungskommission vorzustellen und Ihre Eignung für den Masterstudiengang überzeugend darzulegen. Das Motivationsschreiben sollte folgende Aspekte und zwischen 500-800 Wörter umfassen (1-2 Seiten, in deutscher Sprache; siehe Anlage 1, Absatz 3 der Studienordnung):

•    Beschreibung Ihres bisherigeren Werdegangs und Ihrer praktischen Erfahrungen

•    Relevanz Ihrer Fähigkeiten (hard & soft skills) für das Masterstudium

•    Passung zwischen dem Lehrangebot des Masterstudiengangs und Ihren persönlichen Wünschen, Interessen und Stärken, sowie zwischen den vermittelten Inhalten und Qualifikationen und Ihren beruflichen Zielen

 

Ausländische Studienbewerber*innen müssen den Nachweis der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) vorlegen.

 

Falls das Bachelorzeugnis bei Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, ist eine vorläufige Zulassung auf der Grundlage eines vorläufigen Notenauszuges (Transcript of Records/Leistungsübersicht) möglich, wenn:

  1. mindestens 80 % der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP (i.d.R. mind. 144 CP) erreicht wurden,
  2. die Bachelor-Arbeit bereits abgeschlossen ist
    oder
    die Bachelor-Arbeit kurz vor dem Abschluss steht und eine entsprechende Bescheinigung des/der Betreuers/Betreuerin vorliegt.

Die vorläufige Zulassung gilt für 6 Monate. Ausnahmen durch den Prüfungsausschuss sind möglich.

 

Wichtig: Sollten Sie die erforderlichen 144 CP bei nicht abgeschlossenem Bachelorstudiengang knapp nicht erfüllen und sich dennoch bewerben wollen, dann sollten Sie eine entsprechende Erläuterung geben, wann Sie die erforderliche Anzahl an CPs voraussichtlich nachweisen können. Nur dann kann der Prüfungsausschuss Ihre Bewerbung dennoch prüfen und über Ausnahmen und Nachreichmöglichkeiten für eine aktualisierte Leistungsübersicht beraten.

Folgende Unterlagen werden für die Bewerbung benötigt:

  • Studienabschlusszeugnis in beglaubigter Kopie
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Motivationsschreiben (entsprechend Anlage 1 der Studienordnung, siehe oben)
  • Abiturzeugnis (dient auch als Nachweis von Englischkenntnissen auf Niveau B1)
  • ggf. Diploma Supplement, Transcript of Records oder vergleichbare Unterlagen (falls Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen)
  • ggf. Bescheinigung des Betreuers/ der Betreuerin der Bachelorarbeit (bei noch nicht abgeschlossenem Bachelor-Studium, falls die Bachelorarbeit noch nicht auf dem vorläufigen Notenauszug (Transcript) des Bewerbers/der Bewerberin erscheint)
  • Nachweis von Deutschkenntnissen für ausländische Bewerber*innen

Die Bewerbung erfolgt über das Zentrale Onlineportal für Masterstudiengänge.

Studienbeginn und Studiendauer

Der Masterstudiengang umfasst 4 Semester und kann zum Wintersemester oder Sommersemester aufgenommen werden. Wegen der Strukturierung des Studienangebots wird die Aufnahme des Studiums zum Wintersemester empfohlen; bei Beginn im Sommersemester ist die Abschließbarkeit innerhalb von 4 Semestern nicht gewährleistet. Die Bewerbungsfrist ist der 15. Juli bzw. 15. Januar.

Unterrichtssprache

Die Unterrichtssprache ist Deutsch.