Antwort
Hier gilt PO 2010, § 24 (2): Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn
- eine Modulprüfung oder die Bachelorarbeit in ihrer letztmaligen Wiederholung mit "nicht ausreichend" bewertet wurde oder als "nicht ausreichend" bewertet gilt;
- der Prüfungsanspruch wegen Überschreitens der Wiederholungsfrist erloschen ist;
- mit Ablauf des 5. Fachsemesters weniger als 60 CP erbracht worden sind.