Fragen zum Bachelorstudiengang

FAQ 5

Antwort

Hier gilt PO 2010, § 24 (2): Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn

  • eine Modulprüfung oder die Bachelorarbeit in ihrer letztmaligen Wiederholung mit "nicht ausreichend" bewertet wurde oder als "nicht ausreichend" bewertet gilt;
  • der Prüfungsanspruch wegen Überschreitens der Wiederholungsfrist erloschen ist;
  • mit Ablauf des 5. Fachsemesters weniger als 60 CP erbracht worden sind.