Antwort
Es können erbrachte Studien-/Prüfungleistungen anderer Universitäten anerkannt werden.
Wegen des turnusmäßigen Angebotszyklus kann es dennoch zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Gemäß PO 2010 § 21 (5) können maximal 120 CP von insgesamt 180 CP angerechnet werden.