Fragen zum Bachelorstudiengang

FAQ 6

Antwort

Das Berufspraktikum soll im dritten Studienjahr absolviert werden und nach Möglichkeit nicht geteilt werden.

In begründeten Einzelfällen können bereits vorliegende Praktika oder Berufsausbildungen, die vor Aufnahme des Bachelorstudiums durchgeführt wurden, anerkannt werden.

Bitte konsultieren Sie hierzu im BA-Studiengang den Leiter Studienangelegenheiten, Herrn Jens Schreiber bzw. im BSc-Studiengang  Frau Dr. Christiane Berger.