Fragen zum Bachelorstudiengang

FAQ 12

Antwort

Nach PO 2010 § 23 (4) können nicht bestandene Modulprüfungen, sofern eine Nachprüfung angeboten wurde, nur noch ein Mal (letztmalig) wiederholt werden.

Es wird der Besuch der Nachprüfung dringend empfohlen (die Einreichung von Krankmeldungen ist hierbei unerheblich). Bei Nichtantritt der jeweiligen Nachklausur ist nur noch eine letztmalige Wiederholungsprüfung im nächstmöglichen Semester möglich.