Fragen zum Bachelorstudiengang

FAQ 11

Antwort

NUR wer in der Erstklausur durchgefallen ist oder mit triftigem Grund, z.B. Krankheit (Attest muss vorliegen) gefehlt hat, darf an der entsprechenden Nachklausur teilnehmen.

Es wird der Besuch der Nachprüfung dringend empfohlen (die Einreichung von Krankmeldungen ist hierbei unerheblich). Bei Nichtantritt der jeweiligen Nachklausur ist nur noch eine letztmalige Wiederholungsprüfung im nächstmöglichen Semester möglich.