Du bekommst schon Bafög und musst beim Amt für Ausbildungsförderung einen Eignungsnachweis vorlegen?
Lehramtsstudierende wenden sich hierzu bitte direkt an das ZPL.
Bachelor- und Master-Studierende reichen Transcript of Records direkt beim Amt für Ausbildungsförderung ein.
Problemlos geht das, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Bachelor Geographie - Schwerpunkt Humangeographie oder Physische Geographie
Leistungen nach dem 3. Semester (Stichtag 31.3.): 65 CP
Leistungen nach dem 4. Semester (Anfang des 5. Fachsemesters abfragbar): 90 CP
Leistungen nach dem 5. Semester (Stichtag 31.3.): 110 CP
MA Geographien der Gobalisierung
Leistungen nach dem 3. Semester (Stichtag 31.3.): 75 CP
MSc Physische Geographie
Leistungen nach dem 3. Semester (Stichtag 31.3.): 65 CP
Alle Prüfungsleistungen müssen bis zum jeweiligen Stichtag erbracht sein. Nachprüfungen, die nach dem Stichtag stattfinden, werden schon zum nächsten Semester gezählt und deshalb nicht vom Bafögamt berücksichtigt. Beispiel: Sollte die Nachprüfung einer Vorlesung im WS z.B. am 3.4. geschrieben werden, wird diese Nachprüfung nicht mehr zum WS, sondern zum SS gezählt. Dies betrifft NUR Nachprüfungen nach dem 3. Semester.
Wenn die CP-Vorgaben erreicht wurden, muss die Bafög-Beauftragte nicht mehr kontaktiert werden. Falls diese Kriterien nicht erfüllt sind, kann ein Nachweis (sog. Formblatt 5) nur in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt werden. Dann sollte ein Termin mit Sonja Hock (Humangeographie) oder Irene Marzolff (Physische Geographie) in der Sprechstunde vereinbart werden (bitte Transcript of Records und Formblatt 5 des Amts für Ausbildungsförderung mitbringen).

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