FAQ

Bachelor-Fragen (13)

Ist es möglich, sich die Beschäftigung als studentische Hilfskraft/Werkstudent*in als Praktikum anrechnen zu lassen?

Die Anrechnung einer Beschäftigung als studentische Hilfskraft für das Praktikum ist möglich. Sollte die formale Ausweisung als Praktikum nicht möglich sein, lassen Sie sich bitte für den für das Praktikum vorgesehenen Mindestzeitraum von acht Wochen ein Zwischenzeugnis ausstellen und schreiben über diesen Zeitraum einen Bericht (analog zum Praktikumsbericht, vgl. Vorgaben in geostud). Die Genehmigung erfolgt auch analog zum Praktikum vorab mit Hilfe des entsprechenden Laufzettels (auch in geostud verfügbar).

 

< Zurück zum Fragenkatalog